Installation von Rauchwarnmeldern
Rauchwarnmelder können Leben retten. Darum ist eine Installation nicht nur für Vermieter, sondern auch Unternehmen und Privathaushalte relevant.
Rechtliche Vorschriften zum Thema Rauchwarnmelder
In Thüringen muss jeder Neubau laut Landesbauordnung §46(4) mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Auch in Bestandswohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2018 solche Schutzgeräte installiert werden.
Welche Arten von Rauchwarnmeldern gibt es?
Rauchwarnmelder können grob in zwei Gruppen unterteilt werden:
- foto-optische Rauchwarnmelder: Ein Infrarotstrahl wird unter Raucheinfluss gebrochen und aktiviert einen empfindlichen Sensor. Dieser wiederum löst den Rauchalarm aus.
- thermo-optische Rauchwarnmelder: Diese Rauchmelder weisen die Funktion eines foto-optischen Rauchmelders auf und ergänzen sie durch die Wahrnehmung eines raschen Anstiegs der Temperatur bzw. des Erreichens einer Maximal-Temperatur.
Unser Leistungsspektrum
Als kompetenter Partner berät Sie Elektrobau Kämnitz gern zu den unterschiedlichen Modellen und unterstützt Sie bei der Montage. Auf diese Weise wird garantiert, dass die Rauchwarnmelder auch wirklich funktionieren und eine optimale Überwachung stattfindet.
Unsere Mitarbeiter sind in der Lage, beide oben vorgestellten Arten von Rauchwarnmeldern vorschriftsmäßig bei Firmen- und Privatkunden zu installieren.
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit an, einzelne Melder miteinander zu vernetzen und eine Auswertung des Betriebszustandes über Bluetooth durchzuführen.
Was Sie sonst noch wissen müssen
Damit Rauchwarnmelder Leben retten können, müssen sie nicht nur richtig montiert, sondern auch regelmäßig gewartet und geprüft werden. Diese Arbeitsschritte setzen eine gewisse Fachkompetenz voraus, die Ihnen Elektrobau Kämnitz gern bietet.
Um im Brand- beziehungsweise Schadensfall rechtliche Sicherheit zu genießen, ist es wichtig, dass Vermieter und Unternehmen die Installation, Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern durch eine Fachkraft vornehmen lassen. Dieser Prozess sollte immer auch schriftlich für Versicherungen dokumentiert werden.
Außerdem müssen Rauchwarnmelder nach zehn Jahren ausgetauscht werden – unabhängig davon, ob sie jemals aktiv wurden oder nicht.