Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3
Sie haben elektrische Betriebsmittel, die nach der Vorschrift 3 des Vereins Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV V3) überprüft werden müssen? Wenden Sie sich gern an uns. Elektrobau Kämnitz verfügt über qualifiziertes Elektrofachpersonal, das jährlich Fortbildungsseminare besucht, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Was ist unter dieser Überprüfung zu verstehen?
Gemäß VDE 0701-0702 / DGUV V3 müssen elektrische ortsveränderliche Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden. Diese Kontrolle dient in erster Linie dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer. Wird die Überprüfung nicht durchgeführt, ist das in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, unter gewissen Umständen sogar eine Straftat.
Im Zuge der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 werden alle Betriebsmittel einzeln kontrolliert. Diese Prüfung umfasst vier Schritte:
- Besichtigung: Sichtprüfung und Suche nach Beschädigungen oder unsachgemäßer Verwendung (klassisches Beispiel: Kabelbruch der Anschlussleitung)
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
- Erproben: Prüfung, ob das Betriebsmittel funktionstüchtig ist
- Dokumentieren: Ausstattung der Prüflinge mit einem Barcode und Erstellen von Protokoll und Inventarliste der Geräte
Spätestens beim dritten Punkt dürfte klar sein, dass hierfür geschultes Fachpersonal benötigt wird. Wir von Elektrobau Kämnitz verwenden für die Messung selbstverständlich kalibrierte Messgeräte, die exakte Ergebnisse garantieren.
Zu den Messungen, die im Rahmen der Überprüfung durchgeführt werden, gehören unter anderem:
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
Wie oft muss die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 durchgeführt werden?
Jedes ortsveränderliche Gerät muss vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Gleiches gilt bei Wiederinbetriebnahmen nach Änderungen oder Instandsetzungen.
Weiterhin muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wann Wiederholungsprüfungen anzusetzen sind. Die DGUV V3 hat hierfür folgende Empfehlungen:
- auf Baustellen: alle drei Monate
- an anderen Arbeitsplätzen: alle sechs Monate
Als Maximal-Richtwerte gelten:
- In Fertigungs- und Werkstätten: 1x pro Jahr
- In Büros: alle zwei Jahre
Wie lang dauert die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3?
Die vollständige Dauer der Überprüfung hängt davon ab, wie viele Geräte kontrolliert werden müssen. Pro Gerät sollten Sie mit sechs bis zehn Minuten rechnen.
Um uns als Elektrobetrieb ideale Voraussetzungen zu garantieren, sollten Sie alle Geräte bereitstellen und uns einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihnen verschaffen. Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens muss nicht zwangsläufig bei der Überprüfung anwesend sein.